Provisionen und Gebühren
Als Eigentümer haben Sie immer die Freiheit, Ihre Immobilie selbst zu verkaufen oder einen Makler zu beauftragen. Wir raten ausdrücklich davon ab, im Voraus Beiträge an einen Immobilienmakler zu entrichten. Ein seriöser Makler arbeitet ausschließlich verkaufs- und erfolgsabhängig. Das heißt: nur wenn er die Immobilie verkauft bzw. vermietet, ist eine Provision an den Immobilienmakler zu zahlen.
Im Landkreis Harz ist es zudem üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Zahlung der Provision teilen, deren Höhe abhängig vom Kaufpreis ist. Sämtliche Gebühren sind in unserem Hause durch die Provision abgedeckt, in der gesamten Zusammenarbeit warten auf Eigentümer deshalb keine versteckten Kosten.
Wie hoch ist die ortsübliche Provision im Landkreis Harz?
Weil im Landkreis Harz ortsüblich die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, zahlen üblicherweise beide Parteien jeweils 3,57 Prozent (inkl. MwSt.) an Maklercourtage vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie. Die Provision ist auch nur dann zu zahlen, wenn der vermittelnden Makler Ihnen einen Käufer nachweist und ein Kaufvertrag zustande kommt.
Wann wird die Provision fällig?
Grundsätzlich mit Abschluss des Kaufvertrages. Vereinbarungsgemäß wird die Provision bei uns erst mit Eintritt der Kaufpreisfälligkeit in Rechnung gestellt, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Provision ist nur im Erfolgsfall zu zahlen.
Welche Leistungen sind bei uns in der Provision enthalten?
Generell sind bei uns alle Maklerleistungen durch die Provision abgedeckt, ohne das Risiko versteckter Kosten. Einen Überblick unserer umfassenden Leistungen erhalten Sie im Punkt Leistungsgarantie.


