Immobilienverkauf für eine Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaften stehen oft vor dem Problem, sich im Verkauf einer Immobilie untereinander nicht einig zu sein. Viele Erben haben unterschiedliche Preisvorstellungen, oft ist zudem nicht genau geregelt, wie im Anschluss der Kaufpreis aufgeteilt werden soll. Für alle Parteien entstehen laufend Kosten, solange die Immobilie nicht verkauft ist. Im schlimmsten Fall beantragt ein benachteiligter Erbe deshalb die Auflösung der Erbengemeinschaft, was eine sogenannte Teilungsversteigerung (zur Aufhebung der Erbengemeinschaft) der Immobilie zur Folge haben kann und mit erheblichen Kosten verbunden ist. Finden Erbengemeinschaften keine Einigung, kommt es meist nicht einmal zu einem Angebot der Immobilie und in Folge bleibt der Verkauf aus. Dabei gilt im Immobilienverkauf: Je kürzer eine Immobilie am Markt ist, desto höher ist die Chance, den optimalen Marktpreis zu erzielen.
Ein sachverständiger und kompetenter Immobilienmakler kann für die Erbengemeinschaft den marktgerechten Preis der Immobilie ermitteln und hilft Erbengemeinschaften im besten Fall bei der Einigung im Immobilienverkauf. Als neutraler Vertragspartner kann er mit großer Verkaufserfahrung und Marktkenntnis für einen zeitnahen Verkauf sorgen, sowie die Gefahr einer möglichen Teilungsversteigerung abwenden.Ein seriöser Immobilienmakler wird dabei nie eine rechtliche Beratung geben, sondern bei Bedarf immer einen Rechtsgehilfen oder Rechtsanwalt hinzuziehen.



